Höhe des Kindergeldes –
01.01.2023 | 01.01.2021 | |
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1. und 2. Kind | 250 Euro | 219 Euro |
3. Kind | 250 Euro | 225 Euro |
ab 4. Kind | 250 Euro | 250 Euro |
Die Regelung der Kindergeldanrechnung bei Minderjährigen basiert auf den Regelungen des § 1612 b BGB. Da das Kindergeld beiden Eltern als Familie zusteht und das Existenzminimum des Kindes sichern soll, darf derjenige, bei dem das Kind nicht lebt und deswegen Barunterhalt schuldet, den Unterhaltsbetrag der Düsseldorfer Tabelle um das hälftige Kindergeld kürzen.
Was ist der Mindestunterhalt für zwei Kinder?
Wie hoch ist der Mindestunterhalt? – Der Betrag von 424 Euro entspricht jedoch nicht dem tatsächlich zu zahlenden Unterhalt, Er gilt nur für die zweite Altersstufe (Kinder von 6–11 Jahren). Kinder in der ersten Altersstufe (0–5 Jahre) erhalten nur 87 Prozent davon, also 369 Euro; Kinder der dritten Altersstufe erhalten 117 Prozent, also 497 Euro.
1. und 2. Kind | 3. Kind | 4. und weitere Kinder | |
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0–5 Jahre | 267 Euro | 264 Euro | 251,50 Euro |
6–11 Jahre | 322 Euro | 319 Euro | 306,50 Euro |
12–17 Jahre | 395 Euro | 392 Euro | 379,50 Euro |
ab 18 Jahren | 326 Euro | 320 Euro | 295 Euro |
Wie viel Unterhalt steht einer Mutter mit zwei Kindern zu?
Das Wichtigste in Kürze –
Die Düsseldorfer Tabelle zeigt Dir, wie viel Unterhalt Eltern nach einer Trennung oder Scheidung für die Kinder zahlen müssen.Ab 1. Januar 2023 muss der Elternteil, bei dem das Kind nicht wohnt, mindestens 437 Euro im Monat zahlen, wenn es unter sechs Jahre alt ist. Für ältere Kinder mehr.Wer Unterhalt zahlen muss und arbeitet, darf mindestens 1.370 Euro für sich behalten.
Wird Unterhalt beim 2 Kind weniger?
In diesen Fällen kann die Geburt eines weiteren Kindes aber dennoch zu einer Reduzierung des Unterhalts für die “alten” Kinder führen: – 1. Weitere Kinder führen meist zu einer Herabstufung in eine niedrigere Einkommensstufe der Düsseldorfer Tabelle Der Düsseldorfer Tabelle geht von dem Normalfall aus, dass jemand maximal an zwei Personen Unterhalt zahlen muss.
Also entweder ein Ex-Ehegatte plus ein Kind, oder zwei Kinder. Nur in diesem “Normalfall” kann man den Tabellenunterhalt direkt in derjenigen Einkommensstufe ablesen, die auch dem Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigten entspricht. Sind aber mehr als zwei Unterhaltsberechtigte vorhanden, so ist der Unterhalt aus einer niedrigeren Einkommensgruppe zu entnehmen.
Beispiel: Der Vater ist einer Ex-Ehefrau und zwei Kindern unterhaltspflichtig. Er hat ein Nettoeinkommen von 2.600,- €. Bei diesem Nettoeinkommen müsste er eigentlich Kindesunterhalt nach der 3. Stufe zahlen (2.301,- bis 2.700,- €). Wie gesagt, gilt die Tabelle ohne weiteres aber nur für eine Unterhaltspflicht gegenüber zwei Unterhaltsberechtigten.
Da in unserem Beispielsfall aber drei Unterhaltsberechtigte vorhanden sind, wird der Vater eine Stufe herabgestuft und muss deshalb nur Unterhalt nach Stufe 2 zahlen. Es kommt für diese Herabstufung nicht darauf an, aus welcher Beziehung die Kinder stammen. Die Geburt weiterer Kinder führt deshalb auch dann zu einer Herabstufung, wenn das neue Kind aus einer neuen Beziehung stammt.
Beispiel: Der Vater ist einer Ehefrau und einem Kind unterhaltspflichtig, insgesamt also zwei Personen. Er hat ein Nettoeinkommen von 2.800,- €. Er muss deshalb seinen beiden Kindern Unterhalt gemäß Stufe 4 der Düsseldorfer Tabelle zahlen. Bekommt er nach der Trennung von seiner Ehefrau mit seiner neuen Partnerin ein weiteres Kind, so führt dieses dazu, dass nun vier Unterhaltsberechtigte vorhanden sind (zweimal Frau + Kind).
- Die Folge ist: der Vater wird zwei Stufen herabgestuft und muss nun für alle Kinder nur noch Unterhalt nach Stufe 2 zahlen.
- Falls sogar noch mehr Unterhaltsberechtigte vorhanden sind, kommt eine weitere Herabstufung in Betracht.
- Anmerkung: Eine Herabsetzung erfolgt nicht, wenn der Unterhaltspflichtige bislang nur den Mindestunterhalt zahlt, also nur den Unterhalt nach der untersten Stufe der Düsseldorfer Tabelle.
In diesem Fall ist nämlich keine Herabstufung in eine noch niedrigere Einkommensstufe möglich. Wird für die “alten” Kinder bislang also nur der Mindestunterhalt gezahlt, ändert sich durch das Hinzukommen eines weiteren Kindes grundsätzlich nichts – es sei denn, es liegt der im nächsten Punkt besprochene Mangelfall vor.2.
Im so genannten “Mangelfall”: Jeder Unterhaltsschuldner darf einen gewissen Teil seines Einkommens für sich behalten. Dies ist der so genannte “Selbstbehalt”. Bei der Unterhaltspflicht gegenüber minderjährigen Kindern beträgt dieser Selbstbehalt 1.160,- €, beim Ehegattenunterhalt 1.280,- €. Nur dasjenige Einkommen, das oberhalb dieser Selbstbehaltssätze liegt, muss für Unterhalt ausgegeben werden.
Dies kann dazu führen, dass nicht genug Geld für alle Unterhaltsberechtigten vorhanden ist. In diesem Fall spricht man von einem “Mangelfall”. Beispiel: Der Vater hat ein Nettoeinkommen von 1.600,- Euro. Sein Selbstbehalt liegt bei 1.160,- Euro, er kann also noch 440,- Euro für Unterhaltszwecke ausgeben.
Bislang musste er nur für ein Kind im Alter von 6 Jahren Unterhalt zahlen. Dessen Unterhaltsanspruch lag bei monatlich 424,- Euro. Der Vater konnte diesen Unterhalt also mühelos zahlen. Kommt jetzt ein weiteres Kind hinzu, so ändert sich ja erst einmal nichts daran, dass der Vater weiterhin insgesamt nur 440,- Euro für den Unterhalt beider Kinder ausgeben kann.
Es ist klar, dass es dann für beide Kinder nicht mehr zum vollen Unterhalt ausreicht. Es liegt ein Mangelfall vor. Dieser Mangelfall kann dazu führen, dass die Unterhaltsansprüche aller Kinder – also auch der Kinder aus erster Ehe – anteilig gekürzt werden.
Was muss der Vater zusätzlich zahlen?
Regelmäßige Kosten – Sollten zusätzliche Kosten für das Kind regelmäßig anfallen, so spricht man vom Mehrbedarf. Mehrbedarf kann zusätzlich zum Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle gezahlt werden, wenn besondere Aufwendungen benötigt werden. Mehrbedarf sind z.B.: Kosten für Privatschulen, Tagesheimschulen, Internate, Nachhilfeunterricht, Kindergartenkosten, aber auch krankheitsbedingte Kosten für ein dauernd pflegebedürftiges, behindertes Kind.
Diese Mehrkosten können dann zusätzlich zum Unterhalt nach der Düsselorfer Tabelle gefordert werden, wenn für die Kosten triftige (pädagogische, schulische oder krankheitsbedingte) Gründe vorliegen und die anteiligen Mehrkosten dem anderen Elternteil wirtschaftlich zumutbar sind. Der Mehrbedarf sollte im Voraus gefordert werden.
Rückwirkend kann er nicht mehr durchgesetzt werden.
Was bekomme ich als alleinerziehende Mutter mit 2 Kindern?
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende – Um Alleinerziehende finanziell zu unterstützen, gibt es den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, die Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag haben, von derzeit 4.260 Euro pro Kalenderjahr für das erste plus 240 Euro für jedes weitere Kind (Stand: 2023).
- Dieser Betrag wird von den zu versteuernden Einkünften abgezogen.
- Wenn du die Lohnsteuerklasse II gewählt hast, berücksichtigt der Arbeitgeber diesen Betrag bei der Berechnung des Gehalts automatisch.
- Lediglich, wenn du in einer Haushaltsgemeinschaft lebst, die du nicht widerlegen kannst, steht dir der Entlastungsbetrag nicht zu.
Sobald ein Alleinerziehender brutto etwa 33.700 Euro im Jahr verdient, lohnt es sich, statt des Kindergeldes den Kinderfreibetrag (mit Freibetrag für den Betreuungsangebot- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf) in Anspruch zu nehmen. Dieser beträgt pro Elternteil derzeit 4.476 Euro (Stand: 2023).
Wie hoch ist der mindestunterhalt 2023?
Wie hoch ist der gesetzliche Mindestunterhalt? – Die Höhe des Mindestunterhalts ist vom Alter des Kindes abhängig. Im Jahr 2023 liegt er für 0- bis 5-Jährige bei 437 € (396 € in 2022). Für 6- bis 11-Jährige sind mindestens 502 € (455 € in 2022) zu zahlen und für 12- bis 17-jährige Kinder 588 € (533 € in 2022).
Warum muss ein Vater so viel Unterhalt zahlen?
Zum Inhalt springen Wir führen Sie durch Ihre Scheidung. Welcher Elternteil muss Kindesunterhalt zahlen? Roland Sperling Das Wichtigste vorab: Minderjährige Kinder haben Anspruch auf Naturalunterhalt (also Betreuung, Kochen, Pflege usw.) und auf Barunterhalt (Geld). Leben die Eltern getrennt, so erfüllt derjenige Elternteil, bei dem das Kind lebt, seine Unterhaltspflicht bereits durch die Betreuung etc., er gewährt Naturalunterhalt.
Dieser Elternteil schuldet i.d.R. kein Geld, also keinen Barunterhalt – selbst wenn er (oder der neue Ehegatte) gut verdient. Der andere Elternteil, bei dem das Kind nicht wohnt, schuldet den so genannten “Barunterhalt”, dessen Höhe sich allein nach seinem Einkommen richtet. Anhand dieses Einkommens wird dann der zu zahlende Unterhalt in der Düsseldorfer Tabelle abgelesen.
Ausnahmsweise muss sich auch der betreuende Elternteil am Barunterhalt beteiligen, falls er erheblich höhere Einkünfte hat als der eigentlich allein barunterhaltspflichtige andere Elternteil, oder falls beide Eltern das Kind zu gleichen Teilen betreuen (“Wechselmodell”).
- Der betreuende Elternteil muss sich ferner an den Kosten für Mehrbedarf und Sonderbedarf des Kindes beteiligen.
- In Ausnahmefällen kommt eine Unterhaltspflicht der Großeltern in Betracht, falls die Eltern nicht leistungsfähig sind oder falls sie nicht mehr leben.
- Die Unterhalts höhe richtet sich nach dem jeweils aktuellen Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils und wird nach der “Düsseldorfer Tabelle” errechnet.
Hat ein minderjähriges Kind ausnahmsweise bereits einen eigenen Hausstand, so steht ihm Unterhalt wie einem Studenten zu, also 860,- Euro monatlich (OLG Koblenz 13 UF 413/12). In diesem Fall lesen Sie bitte unsere Hinweise zum Unterhalt für Studenten,
- Das Einkommen bzw.
- Vermögen desjenigen Elternteils, bei dem das Kind lebt, ist grundsätzlich irrelevant.
- Deshalb kann es vorkommen, dass ein Kind z.B.
- Bei seiner gut verdienenden Mutter lebt, aber trotzdem vom seinem nur wenig verdienenden Vater Unterhalt verlangen kann.
- Auch auf das Einkommen des neuen Ehepartners der Mutter kommt es grundsätzlich nicht an, da der neue Ehemann diesen Kindern nicht unterhaltspflichtig ist.
Von dieser Regel gibt es aber Ausnahmen, In folgenden Fällen kommt eine finanzielle Beteiligung auch desjenigen Elternteils in Betracht, bei dem das Kind wohnt: Page load link
Wie verändert sich der Unterhalt beim zweiten Kind?
Welche Stufe in der Düsseldorfer Tabelle gilt? – Die Zahlen in der Düsseldorfer Tabelle wurden vor dem Hintergrund errechnet, dass eine Unterhaltspflicht gegenüber zwei Personen besteht (also ein (Ex-) Ehegatte und ein Kind ODER zwei Kinder). Entspricht der Unterhaltspflichtige diesem „Normalfall” kann er den zu zahlenden Unterhalt aus der Einkommensstufe ablesen, die seinem unterhaltsrelevanten Nettoeinkommen entspricht.
- Achtung : Das unterhaltsrelevante Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuerlichen Nettoeinkommen.
- Mehr Information finden Sie hier.).
- Sind drei Unterhaltsberechtigte vorhanden (also ein (Ex-) Ehegatte und zwei Kinder ODER drei Kinder) so ist der Unterhalt aus der jeweils niedrigeren Einkommensgruppe zu zahlen.
Für diese Herabstufung kommt es nicht darauf an, aus welcher Beziehung mit welcher Mutter die Kinder stammen. Die Geburt weiterer Kinder führt zu einer Herabstufung. Falls sogar noch mehr Unterhaltsberechtigte vorhanden sind, kommt eine weitere Herabstufung in der Düsseldorfer Tabelle in Betracht.
Wer zahlt die Differenz zum Unterhalt?
Was passiert bei Mangelfallberechnung? – Tritt der Mangelfall bei der Zahlung von Kindesunterhalt für minderjährige Kinder auf, kommt der Staat in Form von Unterhaltsvorschüssen für die Differenz auf. Derartige Ausgleichszahlungen gibt es im Mangelfall bei Ehegattenunterhalt jedoch nicht.
Was darf die Mutter mit dem Kindesunterhalt machen?
Welchen Zweck hat der Kindesunterhalt? – Das Gesetz trifft keine eindeutige Aussage, wie der betreuende Elternteil den eingehenden Kindesunterhalt zu verwenden hat. Vielmehr belässt es der Gesetzgeber bei der Feststellung, dass Verwandte in gerader Linie einander unterhaltspflichtig sind und geht scheinbar davon aus, dass es allein die Logik gebietet, den Unterhalt zweckgebunden zu verwenden, Die Höhe des Kindesunterhalts ergibt sich aus der Düsseldorfer Tabelle. Da ein minderjähriges Kind stets als wirtschaftlich bedürftig gilt, sind Sie dem Kind gegenüber unterhaltspflichtig. Mit diesem Barunterhalt soll das Existenzminimum des Kindes sichergestellt werden. Die Höhe Ihrer Zahlungen ergibt sich aus der Düsseldorfer Tabelle,
Was fällt nicht in den Kindesunterhalt?
Was muss zusätzlich zum Kindesunterhalt gezahlt werden? – Was beim Kindesunterhalt als Sonderbedarf zählt wird meist individuell beurteilt, Dinge wie Arztrechnungen, Betreuungskosten, Kosten für allergiebedingte Einrichtung, Klassenfahrten oder Zahnarztkosten werden in der Regel als Sonderbedarf gewertet. Spezielle Kleidung, Möbel oder Lernmittel gelten nicht als Sonderbedarf.
Wie viel Unterhalt muss ich zahlen bei 1500 netto?
Unterhaltssätze 2022 laut Düsseldorfer Tabelle – Das sind die Unterhaltssätze für 2022 (Altersstufen in Jahren, Unterhalt in Euro):
Einkommensstufen (Netto) | 0-5 | 6-11 | 12-17 | volljährig | Bedarfskontrollbetrag |
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bis 1.900 Euro | 396 | 455 | 533 | 569 | 960/1.160 |
1.901-2.300 Euro | 416 | 478 | 560 | 598 | 1.400 |
2.301-2.700 Euro | 436 | 501 | 587 | 626 | 1.500 |
2.701-3.100 Euro | 456 | 524 | 613 | 655 | 1.600 |
3.101-3.500 Euro | 476 | 546 | 640 | 683 | 1.700 |
3.501-3.900 Euro | 507 | 583 | 683 | 729 | 1.800 |
3.901-4.300 Euro | 539 | 619 | 725 | 774 | 1.900 |
4.301-4.700 Euro | 571 | 656 | 768 | 820 | 2.000 |
4.701-5.100 Euro | 602 | 692 | 811 | 865 | 2.100 |
5.101-5.500 Euro | 634 | 728 | 853 | 911 | 2.200 |
5.501-6.200 Euro | 666 | 765 | 896 | 956 | 2.500 |
6.201-7.000 Euro | 697 | 801 | 939 | 1002 | 2.900 |
7.001-8.000 Euro | 729 | 838 | 981 | 1047 | 3.400 |
8.001-9.500 Euro | 761 | 874 | 1024 | 1093 | 4.000 |
9.501-11.000 Euro | 792 | 910 | 1066 | 1138 | 4.700 |
Wie hoch mindestunterhalt 2023?
Wie hoch ist der gesetzliche Mindestunterhalt? – Die Höhe des Mindestunterhalts ist vom Alter des Kindes abhängig. Im Jahr 2023 liegt er für 0- bis 5-Jährige bei 437 € (396 € in 2022). Für 6- bis 11-Jährige sind mindestens 502 € (455 € in 2022) zu zahlen und für 12- bis 17-jährige Kinder 588 € (533 € in 2022).
Was steht mir nach der Scheidung mit 2 Kindern zu?
Wie sieht es mit dem Sorgerecht bei einer Scheidung aus? – Grundsätzlich steht beiden Eltern das Sorgerecht (und Umgangsrecht) ihrer leiblichen Kinder zu, das gilt zumindest erst einmal in der Ehe. Eine Scheidung mit Kindern ändert an diesem Umstand nichts, es sei denn, ein Partner möchte das alleinige Sorgerecht beantragen.
- Geschieht dies aus der Sorge heraus, er bzw.
- Sie bräuchte im Alltag auch immer die Zustimmung des anderen Elternteils, wenn Entscheidungen zu treffen sind, so ist dies unbegründet.
- Wenn ihr Fragen rund um solche Themen habt oder das alleinige Sorgerecht beantragen wollt, könnt ihr euch jederzeit ans Jugendamt werden.
Hier bekommt ihr Hilfestellung und die nötige Beratung.