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Wie Verstecke Ich Mein Geld Vor Dem Sozialamt?

Wie Verstecke Ich Mein Geld Vor Dem Sozialamt
Der sicherste Ort für Geld und Wertsachen ist laut Polizei ein Tresor bzw. Wertschutzschrank. Oder noch besser: ein Bankschließfach.

Wie kann man Vermögen vor Sozialamt schützen?

Keine gute Idee: Vor dem Zugriff des Pflegeheims schnell Geld abheben – Schon Beträge in Höhe von wenigen 100 Euro im Monat, die eventuell vom Konto abgegangen sind, müssen nachgewiesen werden. Ist das nicht möglich, geht das Sozialamt automatisch von einer Schenkung aus. Wie Verstecke Ich Mein Geld Vor Dem Sozialamt Stattdessen hast du andere Optionen, Vermögen vor dem Pflegeheim zu retten. Etwa indem du dich frühzeitig um Schenkungen kümmerst. Wichtig ist, dass eine Schenkung bereits eine sehr lange Zeit zurückliegt, also mindestens zehn Jahre. Dann hat auch das Sozialamt keinen Zugriff mehr drauf.

Das gilt übrigens auch für die eigene Immobilie. Auch das eigene Haus müsstest du mindestens zehn Jahre überschreiben, bevor du zum Pflegefall wirst, damit es vor dem Zugriff des Sozialamtes sicher ist. Doch selbst wenn du diese Frist nicht einhalten kannst, gibt es noch ein paar Möglichkeiten, verschenktes Vermögen vor dem Sozialamt zu retten.

Der Staat hat sogenannte Gegenrechte geschaffen. Ist etwa das verschenkte Geld schon ausgegeben oder könnte die Rückforderung den Beschenkten in finanzielle Schwierigkeiten bringen, kann das Sozialamt die Schenkung nicht zurückfordern.

Wie erfährt das Sozialamt von einer Schenkung?

Die Rückforderung der Schenkung nimmt das Sozialamt Ihnen üblicherweise ab. Das Sozialamt wird den Schenkungsrückgabeanspruch auf sich überleiten. Damit ist das Sozialamt berechtigt, den An- spruch direkt gegenüber der beschenkten Person geltend zu machen und somit den Wert des Ge- schenks zurückzufordern.

Welches Vermögen ist unantastbar?

Was gilt als Schonvermögen bei Sozialhilfe? – Das Schonvermögen ist im Fall der Sozialhilfe in § 90 Abs.2 SGB XII geregelt und nennt Ausnahmen, in denen das eigene Vermögen vor der Beantragung von Leistungen nicht eingesetzt werden muss. Hierzu zählen u.a.:

staatlich geförderte Altersversorgung (Riester-Rente, Betriebsrente, Rürup-Rente) Vermögen, das aus anderen öffentlichen Zuwendungen besteht, zum Beispiel Hilfe für behinderte Menschen Gegenstände, die zur Aufnahme oder Fortsetzung der Berufsausbildung oder der Erwerbstätigkeit unentbehrlich sind Gegenstände, die zur Befriedigung geistiger, insbesondere wissenschaftlicher oder künstlerischer Bedürfnisse dienen und deren Besitz kein Luxus ist Vermögen, das zum Kauf oder zum Erhalt eines Grundstücks genutzt wird Gegenstände des Hausrats, sofern sie zu einer angemessenen Grundausstattung gehören

Auch kleinere Barbeträge oder sonstige Geldwerte können unangetastet bleiben, solange der Freibetrag des Leistungsempfängers 5000 Euro nicht übersteigt. Für jede weitere Person, die vom Leistungsempfänger unterhalten wird, gilt ein zusätzlicher Freibetrag von 500 €.

Für das Arbeitslosengeld II (sog. Hartz IV ) ist das SGB II einschlägig, das keine feste Höhe für das Schonvermögen festlegt. Allerdings gibt es sogenannte Freibeträge, die sich nach dem Geburtsdatum richten. Der altersabhängige Freibetrag beträgt 150 Euro je Lebensjahr, der Altersvorsorge-Freibetrag beträgt 750 Euro je Lebensjahr.

Beispiel: Herr Mustermann wurde am 22. Januar 1970 geboren, zum Zeitpunkt seiner ALG -II-Antragstellung war er 50 Jahre alt. Der Grundfreibetrag beträgt demnach 7500 Euro (150 Euro x 50 Jahre) und der Altersvorsorge-Freibetrag entspricht 37.500 Euro (750 Euro x 50 Jahre).

Welche Schenkungen kann das Sozialamt zurückfordern?

Alt werden – Heimkosten – Schenkung in der Familie: Rückforderung eines Sparguthabens [email protected] Schenkung in der Familie: Rückforderung eines Sparbuches oder des Elternhauses? Fall 1: Ein Anderer war beschenkt Dann weisen Sie die Eltern / den Betreuer / das Sozialamt darauf hin, dass vorrangig dieser Anspruch zu prüfen und zu realisieren ist, bevor Sie als Kind in der Pflicht sind (interessant, wenn Sie mehr als 100.000 € steuerrechtliche Jahreseinkünfte haben).

Sie müssen nicht alles auf einmal zahlen.Sie können die Rückforderung abwenden, indem Sie monatlich den fehlenden Bedarf zuschießen, bis das Geschenk erschöpft ist.Das ist dann gut, wenn

Sie gar nicht die Liquidität zur Rückgabe haben und/odervoraussichtliche Lebenserwartung mal Bedarfslücke viel kleiner sind als der Wert der Schenkung. Sonst fällt der unverbrauchte Rest in die Erbmasse.

Eine Großmutter, die Rente von etwa 1.250 € bezog, hatte für ihre beiden Enkel zur Geburt jeweils ein für 25 Jahre angelegtes Sparkonto eröffnet und darauf über einen Zeitraum von 11 bzw.9 Jahren jeweils monatlich 50 € eingezahlt. Nun kam Oma ins Heim und brauchte dafür ergänzende Sozialhilfe.

Das Sozialamt wollte an die Sparbücher der Enkel. Bei Schenkungen der Großmutter an ihre Enkel spricht der Umstand, dass es sich um langjährige monatliche Zahlungen auf ein Sparkonto („Bonussparen”) handelt, gegen die Anwendung von § BGB § 534 BGB. OLG Celle, Urteil vom 13.2.2020 – 6 U 76/19, BeckRS 2020, BECKRS Jahr 1334 Das Landgericht hatte die Klage abgewiesen, weil es sich bei den geleisteten Zahlungen um sog.

„Anstandsschenkungen” handele, die nach dem Gesetz nicht zurückgefordert werden könnten.Der Sozialhilfeträger ging in Berufung und gewann beim OLG Celle. Die Enkel mussten ihre Sparbücher auflösen und der Oma das Geld für ihre Heimkosten zurückgeben.Schenkungen können nach § 528 BGB zurückgefordert werden, wenn der Schenker seinen angemessenen Unterhalt nicht mehr selbst bestreiten kann und die Schenkungen keiner sittlichen Pflicht (sog.

  1. Pflichtschenkungen”) oder einer auf den Anstand zu nehmenden Rücksicht entsprachen (sog.
  2. Anstandsschenkungen”).Dieser Anspruch geht gesetzlich auf den Sozialhilfeträger über, wenn der Schenker Sozialleistungen bezieht.Das OLG Celle sah hier weder eine sittlich gebotene „Pflichtschenkung” noch eine auf moralischer Verantwortung beruhende „Anstandsschenkung”.

Als solche könnten zwar anlassbezogene Geschenke z.B. zu Weihnachten und zum Geburtstag zu werten sein, die diese Enkel ebenfalls von ihrer Großmutter bekommen hatten.Hier spreche aber nicht nur die Summe der jährlich geleisteten Beträge in Anbetracht der finanziellen Verhältnisse der Großmutter gegen ein dem Anstand entsprechendes Gelegenheitsgeschenk, auch der Zweck der Zuwendungen (Kapitalaufbau) spreche gegen eine solche Charakterisierung der Zahlungen, die gerade nicht als Taschengeld an die Enkel geleistet wurden.Nach der Entscheidung des OLG Celle kommt es für den geltend gemachten Rückforderungsanspruch nicht darauf an, ob es bei Beginn der Zahlungen für die Großmutter absehbar war, dass sie später einmal pflegebedürftig werden würde.

  1. OLG Celle, Urt.v.13.02.2020 – 6 U 76/19 Kommt häufig vor: Oma überträgt ihr Häuschen innerhalb der Familie zu einem “Freundschaftspreis”.
  2. Ommt sie später ins Heim, forscht das Sozialamt nach, ob dies eine (gemischte) Schenkung war.Das OLG Hamm hat dazu folgendes ausgeführt:„Der subjektive Tatbestand einer gemischten Schenkung setzt voraus, dass die Vertragsparteien um die Wertdifferenz zwischen den beiden Leistungen wissen und übereinstimmend wollen, dass der überschießende Wert unentgeltlich gegeben wird, die Gegenleistung also nicht lediglich ein gewollt günstiger Preis sein sollte (vgl.

BGH NJW 2012, 605 ff). Ist dies zwischen den Beteiligten streitig, ist für die Würdigung, ob eine gemischte Schenkung vorliegt, von besonderer Bedeutung, ob die Vertragsparteien sich überhaupt einer Wertdifferenz zwischen den beiden Leistungsseiten bewusst und sich insoweit darüber einig waren, jedenfalls den überschießenden Leistungsteil dem Beschenkten unentgeltlich zuzuwenden.

  1. Maßgebliche Bedeutung kommt hierbei dem Verhältnis zwischen dem Wert der Zuwendung und dem Wert der Gegenleistung zu.
  2. Besteht hierbei eine auffallende, über ein geringes Maß deutlich hinausgehende Diskrepanz, dann begründet dies im Einklang mit der Lebenserfahrung die tatsächliche, widerlegbare Vermutung für einen Schenkungswillen der Vertragsparteien.

Hierfür sind nicht nur die objektiven Werte der Leistungen, sondern vor allem auch die Wertspannen zu berücksichtigen, innerhalb derer die Vertragsparteien den Wert der Leistungen auch unter Berücksichtigung der Beziehung, in der sie zueinander stehen, in einer noch vertretbaren Weise hätten annehmen können (vgl.

  • BGH aaO).Vorliegend wollten die Vertragsparteien nicht, dass der überschießende Leistungsteil der Mutter des Antragsgegners dem Enkel und seiner Ehefrau unentgeltlich zukommen sollte.
  • Dies steht nach dem Ergebnis der vor dem Amtsgericht durchgeführten Beweisaufnahme und den gesamten übrigen Umständen fest.

Dem Antragsteller, der Unterhaltsansprüche aus übergegangenem Recht geltend macht und daher die Beweislast unter anderem auch für die Bedürftigkeit der Mutter des Antragsgegners trägt, ist der ihm obliegende Beweis gelungen.()Demnach steht fest, dass der überschießende Leistungsteil der Mutter des Antragsgegners dem Enkel und seiner Ehefrau aus subjektiver Sicht der Vertragsparteien nicht unentgeltlich zukommen sollte.

Für sie stellte nach ihren subjektiven Vorstellungen die Wertdifferenz von 9.000 € ein zulässiger “Abschlag” innerhalb der Familie, aber auch eine „Gegenleistung” im weiteren Sinne für das Entgegenkommen des Zeugen X dar. () Der Zeuge und seine Ehefrau haben angesichts der oben bereits dargestellten Notlage der Mutter des Antragsgegners mit dem Erwerb des Erbbaurechts – es drohte der Verlust des Erbbaurechts und somit der “Wohnung” der Großmutter im Wege der Zwangsversteigerung – der Großmutter einen Gefallen erwiesen.

Der Zeuge X konnte und durfte daher einen gewissen Abschlag vom Kaufpreis als “Gegenleistung” im Rahmen der zulässigen Preisgestaltung erwarten. Zudem wurde ihm nach seiner Aussage seitens des Notars mitgeteilt, dass ein gewisser „Abschlag” innerhalb der Familie zulässig sei.

Was ist geschütztes Vermögen Beispiel?

Was gehört zum Vermögen – Sofern Sie in einer Bedarfsgemeinschaft leben ist Ihnen auch das Vermögen der anderen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft zuzurechnen. Dies betrifft auch das Vermögen des Ehepartners, unabhängig vom ehelichen Güterstand. Tipp: Unser kostenfreier Mitgliederbereich!!! Viele weitere Informationen, Tipps und Ratschläge finden Sie in unserem kostenfreien Mitgliederbereich.

  1. Alles was Sie zur Anmeldung brauchen, ist Ihre E-Mail Adresse.
  2. Licken Sie einfach auf den Link: Anmeldung! Schnell | Einfach | Unkompliziert| Kostenfrei “Der eheliche Güterstand ist für die Beurteilung der Bedürftigkeit im Rahmen einer Bedarfsgemeinschaft ohne Bedeutung.
  3. Insbesondere ist das Vermögen des Ehegatten dem Leistungsberechtigten auch dann nach § 9 Abs.2 Satz 1 SGB II zuzurechnen, wenn die Ehegatten nicht im Güterstand der Zugewinngemeinschaft, sondern im Güterstand der Gütertrennung leben.” (1) Vermögen i.S.d.

§ 12 Abs. SGB II wird regelmäßig als die Summe (Bestand) aller in Geld messbaren Güter einer Person bezeichnet. Zum Vermögen gehören:

Geld und Geldeswerte, z.B. Bargeld und Schecks, sonstige Sachen, unbewegliche Sachen, wie z.B. bebaute und unbebaute Grundstücke und bewegliche Sachen, wie z.B. Schmuckstücke, Gemälde und Möbel, sonstige Rechte, wie Rechte aus Wechseln, Aktien und anderen Gesellschaftsanteilen, Rechte aus Grundschulden, Nießbrauch, Dienstbarkeiten, Altenteil, auch Urheberrechte, soweit es sich bei der Nutzung um ein in Geld schätzbares Gut handelt. Geldforderungen zivilrechtliche Rückforderungs- bzw. Rückübertragungsansprüche gem. § 528 BGB, Hierbei sind jedoch ausdrückliche Einreden gem. § 529 BGB zu berücksichtigen.

Welche Geschenke kann das Sozialamt nicht zurückfordern?

Schenkungen, die aus einer sittlichen Pflicht heraus oder aus Anstand nach § 534 BGB erfolgten, können vom Sozialamt nicht zurückgefordert werden.

Wie viel Vermögen darf man bei Sozialhilfe haben?

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Wer Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Grundsicherung) oder Hilfe zum Lebensunterhalt bekommt, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die genauen Bestimmungen stehen im zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII).

  1. Hier erfahren Sie, wer diese Leistung vom Sozialamt bekommen kann und welche Neuregelungen in Kraft getreten sind.
  2. Das Bürgergeld-Gesetz ist am 20.12.2022 im (Nr.51, Seite 2328 ff.) veröffentlicht worden.
  3. Es enthält auch Neuregelungen für die Empfänger von Grundsicherung und Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII.

Diese Regelungen sind zum 01.01.2023 in Kraft getreten. Überblick über die zentralen Änderungen des SGB XII: Neue Regelsätze ab 01.01.2023:

Regelbedarfsstufe 1: 502 Euro Regelbedarfsstufe 2: 451 Euro Regelbedarfsstufe 3: 402 Euro Regelbedarfsstufe 4: 420 Euro Regelbedarfsstufe 5: 348 Euro Regelbedarfsstufe 6: 318 Euro

Hinweis: Welche Regelbedarfsstufe (RBS) ist für welche Leistungsberechtigten die richtige? Antworten gibt es, Außerdem steigt das Geld für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf nach § 34 Abs.3a SGB XII:

Für das erste Schulhalbjahr sind 116 Euro vorgesehen, für das zweite Schulhalbjahr steigt der Betrag auf 58 Euro.

Neuer Mehrbedarf: Für Leistungsberechtigte wird ein Mehrbedarf anerkannt, soweit im Einzelfall ein einmaliger, unabweisbarer, besonderer Bedarf besteht, der auf keine andere Weise gedeckt werden kann und ein Darlehen ausnahmsweise nicht zumutbar oder wegen der Art der Bedarfe nicht möglich ist, vgl.

In dem ersten Jahr des Leistungsbezugs werden die tatsächlichen Kosten für die Unterkunft übernommen (sogenannte Karenzzeit ). Erst ab dem 2. Jahr des Leistungsbezugs geht es ­nach ca. sechs Monaten um die Angemessenheit der Kosten (vgl. § 35 Abs.1 SGB XII neu). Eine Absenkung der ggf. unangemessen hohen Kosten wird unter bestimmten Voraussetzungen nicht verlangt (z.B. bei Unwirtschaftlichkeit).

See also:  Wie Stark Darf Der Puls Schwanken?

Beachte: Diese Neuregelung gilt nicht für Menschen, die in besonderen Wohnformen leben. Beachte: Diese Neuregelung (Karenzzeit) betrifft nicht die Kosten für das Heizen. Gut zu wissen: Für Menschen, die schon jahrelang Leistungen beziehen, bleiben die Zeiten des Leistungsbezugs bis 31.12.2022 bei der Karenzzeit unberücksichtigt. Allerdings steht diesem Personenkreis trotzdem keine Karenzzeit zu, wenn in einem der vorangegangenen Bewilligungszeiträume für die aktuell bewohnte Unterkunft die angemessenen und nicht die tatsächlichen Aufwendungen als Bedarf anerkannt wurden (vgl. § 140 SGB XII neu).

Anhebung des Vermögensschonbetrages: Bisher durften 5.000 Euro pro Person unberücksichtigt bleiben. Ab 01.01.2023 gilt:

Jeder leistungsberechtigte Mensch darf 10.000 Euro Vermögen behalten. Auch der erwachsene Lebenspartner/Ehepartner darf sich nunmehr auf einen Schonbetrag in Höhe von 10.000 Euro berufen. Ebenso darf sich eine minderjährige alleinstehende Person auf 10.000 Euro berufen, wenn sie nicht vom Unterhalt der erwachsenen Leistungsberechtigten abhängt. Personen, die von einer der oben genannten Personen überwiegend unterhalten werden, haben wie bisher nur einen Schonbetrag in Höhe von 500 Euro. Neuerdings bleibt außerdem ein angemessenes Kraftfahrzeug (bis Verkehrswert von 7.500 Euro) von der Anrechnung verschont (vgl. § 90 Abs.2 Nr.10 SGB XII neu).

Beachte: Die noch höheren Schonbeträge nach dem SGB II (bisher “Hartz 4”; nunmehr Bürgergeld) gelten nicht für Leistungen nach dem SGB XII. Änderungen bei den Regelungen zum Einkommen:

Ab 01.01.2023 gelten Erbschaften nicht mehr als Einkommen, sondern werden als Vermögen bewertet (vgl. § 82 Abs.2 Nr.9 SGB XII neu). Auch Aufwandsentschädigungen oder Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten, die nach § 3 Nr.12, Nr.26 oder Nr.26a Einkommensteuergesetz steuerfrei sind, zählen nicht mehr als Einkommen, soweit sie einen Betrag in Höhe von 3.000 Euro pro Kalenderjahr nicht übersteigen (vgl. § 82 Abs.1 Nr.8 SGB XII neu). Damit sind auch Übungsleiterpauschalen bis zu der o.g. Grenze nicht mehr als Einkommen zu berücksichtigen. Anmerkung: § 3 Nr.12 EstG regelt Bezüge aus einer Bundes- oder Landeskasse, die als Aufwandsentschädigung festgesetzt sind; § 3 Nr.26 EstG regelt Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher oder ähnlichen Tätigkeiten; § 3 Nr.26a EstG regelt nebenberufliche Einkünfte bis zu 840 Euro (Ehrenamtspauschale). Außerdem kein Einkommen mehr: Mutterschaftsgeld nach § 19 Mutterschaftsgesetz; Einnahmen von Schülern, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben; Betrag in Höhe von 520 Euro monatlich bei Leistungsberechtigten, die eine förderungsfähige Ausbildung durchlaufen oder während der Schulzeit erwerbstätig sind. Abzusetzen vom Einkommen sind seit 01.01.2023 bis zu 250 Euro monatlich, wenn sie als Taschengeld nach dem Bundesfreiwilligendienst- oder Jugendfreiwilligendienstgesetz gezahlt wurden (vgl. § 82 Abs.2 S.2 SGB XII neu).

Hinweis: Die und die hatten im Gesetzgebungsverfahren jeweils am 23.08.2022 Stellungnahmen abgegeben. Die zum 01.01.2023 in Kraft tretende Wohngeld-Reform beinhaltet auch eine Regelung zur Grundsicherung bzw. zur Hilfe zum Lebensunterhalt. Nach § 131 SGB XII neu gilt, dass ­–abweichend vom Grundsatz des Nachrangs der Sozialhilfe –­ anstelle von Wohngeld auch Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt beantragt werden darf. Wie Verstecke Ich Mein Geld Vor Dem Sozialamt Wer erhält überhaupt Grundsicherung? Und ab welchem Alter erhält man Grundsicherung? Wir möchten zunächst die grundlegenden Fragen zum Thema Grundsicherung beantworten. Folgende Menschen können einen Anspruch haben:

Menschen mit dauerhafter voller Erwerbsminderung. Menschen, die im Eingangs- oder Berufsbildungsbereich oder im Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) oder bei einem anderen Leistungsanbieter beschäftigt sind. Menschen, die in einem Ausbildungsverhältnis stehen und das Budget für Ausbildung in Anspruch nehmen. Menschen im Rentenalter.

Außerdem müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

Ihr gewöhnlicher Aufenthaltsort muss in Deutschland sein. Sie dürfen nicht genug Einkommen/Vermögen haben, um den notwendigen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten (Bedürftigkeit). Es muss ein Antrag beim Sozialamt gestellt werden.

Wer mindestens 18 Jahre alt ist und pro Tag weniger als drei Stunden arbeiten kann, ist dauerhaft voll erwerbsgemindert, sofern unwahrscheinlich ist, dass die Erwerbsminderung aufgehoben werden kann.

Seit 01.01.2020 gibt es das Budget für Ausbildung; seine Nutzung kann einen Anspruch auf Grundsicherung begründen. Weitere Informationen dazu im, 5. Aufl., 2020, Seite 139 f. und 1/2020, Seite 38 ff.

Wer vor dem 1. Januar 1947 geboren wurde, erreicht die Altersgrenze an seinem 65. Geburtstag. Für die anderen Jahrgänge gibt es, Grundsicherung im Alter können auch Menschen bekommen, die keine Rente erhalten, oder auch als ergänzende Leistung (Aufstockung). Weitere Hinweise finden Sie auf der Internetseite der,

Wie Verstecke Ich Mein Geld Vor Dem Sozialamt Grundsicherung kann nur erhalten, wer nicht genug eigenes Einkommen oder Vermögen hat. Manchmal kommt es auch noch auf die finanziellen Mittel z.B. der Eltern oder Lebenspartner*in an. Wir erklären, worauf es zu achten gilt. Generell gilt: Wer ein eigenes Einkommen hat, hat keinen oder nur einen niedrigeren Anspruch auf Grundsicherung,

  1. Beispiel: Da die Erwerbsminderungsrente Einkommen darstellt, wird die Grundsicherung in diesen Fällen nur als Aufstockung benötigt.
  2. Das Gesetz bestimmt für bestimmte Einnahmen, dass diese nicht als Einkommen zählen.
  3. Manche Einnahmen sind zwar Einkommen, aber werden trotzdem bei der Berechnung nicht berücksichtigt bzw.

sind sie vom Einkommen “abzusetzen” (weitere Ausführungen folgen). (Mehr zu den Neuregelungen durch das Bürgergeld-Gesetz siehe oben unter “”.) Die folgenden Beträge werden nicht als Einkommen bewertet oder sind nach den gesetzlichen Vorgaben vom Einkommen abzusetzen:

30% des Einkommens aus selbständiger oder nicht selbständiger Tätigkeit (maximal 50% der Regelbedarfsstufe 1), ein bestimmter Betrag aus einer zusätzlichen Altersvorsorge und auch Schmerzensgeld (das ein Geschädigter z.B. nach einem Unfall von dem Unfallverursacher erhält). Bei Werkstattbeschäftigten: Sie können 1/8 der Regelbedarfsstufe 1 und weitere 50% des diesen Betrag übersteigenden Entgelts absetzen. Das Pflegegeld, das der pflegebedürftige Mensch von der Pflegeversicherung erhält, wird nicht angerechnet.

Als Einkommen werden hingegen berücksichtigt:

Das an die Pflegeperson weitergeleitete Pflegegeld (LSG Hamburg, Urteil vom 08.09.2016 – Az: L 4 AS 569/15; in Rechtsdienst der Lebenshilfe 1/2017, Seite 11 f.), wenn es dann um SGB XII-Leistungen für die Pflegeperson geht. Das Pflegeunterstützungsgeld, das die Pflegeperson bekommt (vgl. § 13 Abs.5 SGB XI). Der an einen bedürftigen Menschen gezahlte Unterhalt (BSG, Urteil vom 08.12.2022 – Az: B 8 SO 4/21 R: Ablehnung der beantragten Grundsicherung wegen Unterhaltszahlungen durch den Vater; Bundesgerichtshof, Urteil vom 20.12.2006 – Az: XII ZR 84/04). Im Verhältnis zu dem geleisteten Unterhalt reduziert sich dann die Höhe der Grundsicherung. Beachte: Nur tatsächlich geleistete Unterhaltszahlungen führen dazu, dass weniger Geld als Grundsicherung gezahlt wird. Dagegen hat der bloße Unterhaltsanspruch (ohne dass gezahlt wird) nicht zur Folge, dass die Grundsicherung nur in niedrigerer Höhe gewährt wird. Zum Einkommen, das angerechnet werden darf, gehört auch das Mindestelterngeld (BSG, Urteil vom 01.12.2016 – Az: B 14 AS 8/15 R; in RdLh 2/2017, S.65: Entscheidung gilt nicht nur für SGB II- Leistungen, sondern auch für SGB XII-Leistungen). Probleme bereiten manchmal die sogenannten einmaligen Einnahmen, Das kann zum Beispiel eine Schenkung sein (Erbschaften sind seit 01.01.2023 keine Einkommen mehr, sondern Vermögen, s.o. unter “”). Dann kann es passieren, dass das Geld auf sechs Monate verteilt als Einkommen angerechnet wird (§ 82 Absatz 7 Sozialgesetzbuch XII). Die Folge: Es gibt dann keine Grundsicherung oder nur reduzierte Leistungen. Um das zu vermeiden, sollte sich jeder, der einem Grundsicherungsempfänger einen Geldbetrag zukommen lassen möchte, vorher beraten lassen.

Beachte: Ist der Erbfall vor der Antragstellung eingetreten, handelt es sich bei der Erbschaft um Vermögen und nicht um Einkommen.

Unklar kann auch sein, wie mit Nachzahlungen umzugehen ist. Beispiel: Herr P. hat erfolgreich auf Zahlung von Grundsicherung geklagt und erwartet nun hohe Nachzahlungen. Er fragt, ob diese Nachzahlungen wie Einkommen angerechnet werden. Antwort: Nein, die Nachzahlung darf nicht als Einkommen angerechnet werden. Denn auch die Nachzahlung wird als Leistung nach dem Sozialgesetzbuch XII angesehen, die ausdrücklich von einer Anrechnung als Einkommen ausgeschlossen ist (vgl. § 82 Abs.1 Satz 1 SGB XII). Falls der Träger der Grundsicherung die Nachzahlung als Einkommen berücksichtigt, sollte Widerspruch eingelegt werden. Ein wichtiger Hinweis: Auch das Kindergeld führt immer wieder zum Streit. Das Kindergeld für Minderjährige ist in der Regel Einkommen des Kindes (§ 82 Abs.1 S.3 SGB XII). Das Kindergeld für erwachsene behinderte Menschen, das auf das Elternkonto gezahlt und nicht an das Kind weitergeleitet wird, zählt in der Regel nicht zum Einkommen des erwachsenen Kindes. Es stellt einen Lastenausgleich für die Eltern für persönliche Betreuung und sonstige Aufwendungen in diesem Zusammenhang dar, welche auch bei einer Betreuung im Wohnheim noch gegeben sind. Freibetrag für Menschen, die 33 Jahre Grundrentenzeiten vorzuweisen haben (§ 82a SGB XII): Grundrentenzeiten sind vor allem Zeiten von Pflichtbeiträgen, wie sie auch bei einer Beschäftigung in der Werkstatt für behinderte Menschen entrichtet werden. Über die Grundrentenzeiten informiert die, Es muss kein Antrag gestellt, aber dem Träger der Grundsicherung angezeigt werden, dass die Voraussetzungen für den Freibetrag vorliegen (rückwirkende Berechnung). Höhe des Freibetrags: maximal 50% der Regelbedarfsstufe 1.

Wichtig zu wissen: Es kann sein, dass Einkommen, das z.B. bei der Eingliederungshilfe verschont bleibt, trotzdem bei der Grundsicherung berücksichtigt wird. Das liegt daran, dass die Regelungen im Bereich der Eingliederungshilfe großzügiger sind – also mehr Einkommen verschont wird als bei der Grundsicherung / Hilfe zum Lebensunterhalt.

Der Anspruch auf Grundsicherung ist unabhängig vom Einkommen der Eltern, Früher entfiel der Anspruch ab einem bestimmten Einkommen der Eltern, aber das ist jetzt nicht mehr so. Ab einem bestimmten Verdienst müssen die Eltern einen monatlichen Betrag in Höhe von 28,43 Euro (2021) für die Grundsicherungs-Leistung für ihr erwachsenes Kind zahlen. Genauer gesagt: Verdient ein Elternteil mehr als 100.000 Euro jährlich, dann muss monatlich ein Betrag in Höhe von 28,43 Euro an das Sozialamt überwiesen werden. Bei diesem Betrag handelt es sich um den Unterhaltsanspruch des erwachsenen behinderten Kindes gegen seine Eltern, der in Höhe von 28,43 Euro monatlich auf den Träger der Sozialhilfe übergeht (§ 94 SGB XII).

Wichtig zu wissen: Entscheidend ist das Einkommen eines Elternteils. Der Betrag in Höhe von 28,43 Euro ist nicht schon dann zu zahlen, wenn beide Elternteile gemeinsam mehr als 100.000 Euro jährlich verdienen. Das Bürgergeld-Gesetz hat neu bestimmt, dass Erbschaften kein Einkommen sind, sondern Vermögen (vgl.

Das Vermögen der Eltern wirkt sich nicht auf die Grundsicherung ihres erwachsenen Kindes aus. Das bedeutet, dass auch die Kinder von Eltern mit hohem Vermögen Grundsicherung bekommen können. Die folgenden Ausführungen gelten deshalb nur für das eigene Vermögen: Wer eigenes Vermögen hat, hat keinen oder nur einen geminderten Anspruch auf Grundsicherung, Grundsätzlich gilt, dass das vorhandene Vermögen zu verwerten ist (deshalb keine Grundsicherung für Ehepaar mit zwei Autos zu einem Gesamtwert i.H.v.31.000 Euro, vgl. Landessozialgericht Hamburg, Urteil vom 03.04.2020 – Az: L 4 SO 46/18; Besprechung im RdLh 4/2020, S.189 f.). Allerdings wird das Vermögen nicht komplett angerechnet; es gibt auch sogenannte Vermögensschonbeträge bzw. Vermögenswerte, die nicht verwertet werden dürfen.

Geldbeträge (Vermögensschonbeträge)

Neu seit 01.01.2023: Jede volljährige Person und jede alleinstehende minderjährige Person darf zum Beispiel Geld bis zu 10.000 Euro besitzen, Trotzdem besteht ein Anspruch auf Grundsicherung (s.o. unter “”). Darüber hinaus wird ein weiterer Schonbetrag für jede Person gewährt, für die Unterhalt geleistet werden muss. Das gilt zum Beispiel für Kinder von Leistungsberechtigten. Dieser beträgt einheitlich jeweils 500 Euro.

Beachte: In dem gerichtlichen Eilverfahren, das die zeitnahe (vorläufige) Bewilligung von Grundsicherung / Hilfe zum Lebensunterhalt zum Ziel hat, wird der Vermögensschonbetrag so behandelt, als ob es keinen Schonbetrag gibt. Vorhandenes Schonvermögen wird in diesem Zusammenhang also voll berücksichtigt und gerade nicht verschont! Angespartes Pflegegeld ist Vermögen und als solches für die Betreuervergütung einzusetzen (Bundesgerichtshof, Beschluss vom 29.01.2020 – Az: XII ZB 500/19; Besprechung in RdLh 3/2020, S.140 f.). Das Pflegegeld ist zwar nicht Einkommen des pflegebedürftigen Menschen (s.o.), aber kann durchaus als Vermögen zu berücksichtigen sein. Der Verwertung stand jedenfalls in dem konkreten Fall keine Härte entgegen.

Sonstige Vermögenswerte

Neu ab 01.01.2023: Verschont bleibt auch ein angemessenes Kraftfahrzeug bis zu einem Verkehrswert in Höhe von 7.500 Euro (vgl. § 90 Abs.2 Nr.10 SGB XII neu). Auch das eigene Haus oder die Eigentumswohnung sind unter Umständen geschützt, Wichtig ist, dass der Mensch mit Beeinträchtigung dort selbst lebt (ggf. mit Angehörigen). Außerdem muss das Haus oder die Wohnung „angemessen” sein (also keine Villa). Gleiches gilt, wenn der Einsatz des Vermögens eine Härte wäre, also dem Antragsteller nicht zuzumuten ist (§ 90 SGB XII). Das haben Gerichte zum Beispiel für angespartes Blindengeld und für Schmerzensgeld so entschieden. Außerdem ist auch eine Opferentschädigungsrente nicht anzurechnen. Zwar sei es normalerweise unerheblich, woher das Vermögen stamme. In Ausnahmefällen führe die Herkunft des Vermögens aber dazu, dass sich eine Berücksichtigung als Vermögen verbiete (so das Opfer einer Gewalttat, das deshalb eine Opferrente bezieht, vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 30.04.2020 – B 8 SO 12/18 R; vgl. Besprechung in RdLh 4/2020, S.182 ff.). Nachzahlungen von Grundsicherung sind nicht als Vermögen zu berücksichtigen. Ihre Berücksichtigung würde eine Härte gem. § 90 Abs.3 SGB XII darstellen (Landessozialgericht Hamburg, Beschluss vom 17.07.2006 – Az: L 5 B 71/06). Vergleiche dazu auch Rechtsdienst der Lebenshilfe 3/2021, S.147 f. Auch keine Berücksichtigung als Einkommen (siehe oben). Darüber hinaus kommt eine Härte auch bei Bestattungsvorsorgeverträgen in Betracht, sofern die folgenden drei Voraussetzungen gegeben sind (vgl. Rechtsdienst der Lebenshilfe, 4/2019, Seite 186 f. und Beitrag im Heft 3/2020):

See also:  Warum Ist Fabian Nicht Mehr Bei Bares Für Rares?

1. Der Vertrag wurde vor dem Bezug der SGB XII-Leistungen abgeschlossen. Mitunter werden auch Verträge anerkannt, die später – also erst während des schon laufenden Bezugs von SGB XII Leistungen – abgeschlossen wurden. Hier sollte man sich beraten lassen, falls der zu einem früheren Zeitpunkt abgeschlossene Vertrag nicht als Härtefall akzeptiert wird, also der Wert des Vertrages als Vermögen angerechnet werden soll (und deshalb weniger oder gar keine Grundsicherung bewilligt wird). Gegebenenfalls ist gegen den Bescheid mit der entsprechenden Vermögensberechnung Widerspruch einzulegen. 2. Verbindliche Deckung der Bestattungskosten durch den Vertrag (z.B. Sterbegeldversicherung; Bestattungsvorsorgevertrag). Die Auszahlung zu Lebzeiten muss ausgeschlossen sein. 3. Angemessene Höhe der Verbindlichkeit: Nur ein angemessener Vertrag bleibt unberücksichtigt. Ist die Beisetzung anderweitig abgesichert, werden die vertraglich hinterlegten Beträge berücksichtigt, ohne dass dies eine Härte bedeutet. Hinweis: Bestattungsvorsorgeverträge gehören auf jeden Fall immer dann zum Schonvermögen, wenn ihr Wert 10.000 Euro nicht übersteigt und kein sonstiger Vermögenswert vorhanden ist (wie oben beschrieben).

Wichtig zu wissen: Es kann sein, dass Vermögen, das z.B. bei der Eingliederungshilfe verschont bleibt, trotzdem bei der Grundsicherung berücksichtigt wird. Wie Verstecke Ich Mein Geld Vor Dem Sozialamt Welche Leistungen der Grundsicherungen gibt es? Und was sollte man tun, wenn einem diese Leistungen verwehrt werden?

Die folgenden Leistungen der Grundsicherung gibt es:

Regelleistungen, Leistungen für den Mehrbedarf, Leistungen für einmalige Bedarfe (z.B. Erstausstattung), Leistungen für Kranken- und Pflegeversicherung, Leistungen für Bildung und Teilhabe sowie Leistungen für Unterkunft und Heizung (ausführlich dazu unten). Diese Leistungen werden Menschen, die allein, mit Partner, in einer Wohngemeinschaft oder bei den Eltern leben, auf ihr Konto überwiesen. Das Gleiche gilt für die Bewohner*innen besonderer Wohnformen.

Ausnahme: Das Geld wird direkt vom Sozialamt auf das Konto der Wohneinrichtung überwiesen (sog. Direktüberweisung). Das geht in der Regel aber nur dann, wenn die Verwendung des Geldes für die Zahlung der Unterkunft nicht sichergestellt ist oder wenn der Bewohner dies wünscht.

Regelleistungen

Es gibt sogenannte Regelleistungen der Grundsicherung. Dabei handelt es sich sozusagen um Grundleistungen des Sozialhilfeträgers. Wer sie in welcher Höhe bekommt, ergibt sich aus den Regelsätzen. Die neue Regelsätze ab 01.01.2023 finden Sie oben unter, Menschen, die in besonderen Wohnformen leben, sind der Regelbedarfsstufe 2 zugeordnet (vorher Regelbedarfsstufe 3). Bewohner einer besonderen Wohnform, die einen Anspruch auf Grundsicherung haben, erhalten deshalb monatlich einen Regelbetrag in Höhe von 404 Euro (2022). Dazu kommen ggf. Mehrbedarfe und Kosten für Unterkunft und Heizung. Auch Menschen, die mit einem Partner oder einer Partnerin zusammenleben, bekommen Leistungen nach der Regelbedarfsstufe 2. Wer allein lebt oder bei den Eltern, ist der Regelbedarfsstufe 1 zugeordnet; das Gleiche gilt für Menschen mit Beeinträchtigung im sogenannten begleiteten Wohnen, einer Leistung der Eingliederungshilfe zur Betreuung in einer Pflegefamilie (Sozialgericht Marburg, Urteil vom 21.10.2020 – Az: S 9 SO 34/20). Die Regelbedarfsstufe 1 ist ferner anzuwenden, wenn sich jemand in einem psychiatrischen Krankenhaus aufhält (Sozialgericht Detmold, Urteil vom 27.02.2020 – AZ: S 11 SO 59/18; Besprechung in RdLh 3/2020, S.133 f.). In seltenen Fällen kann eine höhere Regelsatzfestsetzung gerechtfertigt sein (z.B. für Pflegebedarf, wenn ein pflegebedürftiger Mensch keinen Pflegegrad hat); dann kann der bestehende Pflegebedarf ggf. über eine abweichende Regelsatzfestsetzung bewilligt werden. Das wurde in einzelnen Fällen schon gerichtlich so entschieden.

Abgelehnt wird die höhere Regelsatzfestsetzung regelmäßig für sogenannte OTC-Arzneimittel (nicht verschreibungspflichtige, aber apothekenpflichtige Arzneimittel), vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 14.04.2020 – Az: L 18 SO 153/18 NZB; Besprechung im Rechtsdienst der Lebenshilfe 3/2020, S.131 f.). Die höhere Regelsatzfestsetzung wurde ebenfalls abgelehnt für eine erotische Ganzkörpermassage (vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 06.02.2020 – Az: L 8 SO 163/17; Besprechung im Rechtsdienst der Lebenshilfe 3/2020, S.129 f.).

Ab Juli 2022 gibt es einen monatlichen Sofortzuschlag von 20 Euro pro Minderjährigem (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres), der einen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt hat (Regelbedarfsstufe 4, 5 oder 6; vgl.), Außerdem gibt es diese monatliche Zahlung auch für Minderjährige, die einen Anspruch nach § 34 SGB XII haben (Bildung und Teilhabe) oder die nur deshalb keinen Anspruch auf den Sofortzuschlag haben, weil Kindergeld berücksichtigt wird (vgl. § 82 Abs.1 S.4 SGB XII).

Mehrbedarfe

Neu ab 01.01.2023: Mehrbedarf für einmaligen, unabweisbaren, besonderen Bedarf nach § 30 Abs.10 SGB XII neu (siehe oben unter “”). Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch weitere Zahlungen möglich. Ein Beispiel ist der sog. Mehrbedarf in Höhe von 35 Prozent der Regelbedarfsstufe für behindere Menschen ab 18 Jahren, die schul- oder ausbildungsbezogene Eingliederungshilfe erhalten (§ 42b Abs.3 SGB XII). Beachte: Diesen Mehrbedarf gibt es im Bereich der Hilfe zum Lebensunterhalt auch schon für Leistungsberechtigte ab dem vollendeten 15. Lebensjahr (§ 30 Abs.4 SGB XII).

Neu seit 1. Januar 2021 der ernährungsbedingte Mehrbedarf: Diesen Mehrbedarf gab es schon vor 2021, aber nun wurde er neu formuliert. Der neue Gesetzestext lässt hoffen, dass jetzt auch Verdickungsmittel als Mehrbedarf geltend gemacht werden können, was bisher nicht der Fall war. Leider kommt der ernährungsbedingte Mehrbedarf neuerdings aber nur noch aus „medizinischen Gründen” in Betracht.

Auch die Kosten für das oder bei einem anderen Leistungsanbieter sind als Mehrbedarf zu beantragen (3,80 Euro pro Mahlzeit in 2023). Die Einzelheiten dazu können Sie nachlesen. Bedarfe für Bildung und Teilhabe

Ab 2023 gibt es für die Bedarfe für Bildung und Teilhabe diese Leistung: Die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf erhöht sich im ersten Schulhalbjahr auf 116 Euro und für das zweite Schulhalbjahr auf 58 Euro.

Bedarf auf Erstausstattung

Einen Bedarf auf eine Erstausstattung mit Möbeln und anderen Einrichtungsgegenständen kann es auch geben, wenn der Empfänger von Leistungen der Grundsicherung / Hilfe zum Lebensunterhalt die Möbel während einer psychischen Krise auf die Straße gestellt hat und nach einem längeren Aufenthalt in der Psychiatrie wieder in seine (nunmehr leere) Wohnung zurückkehrt (vgl. Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 09.07.2020 – Az: L 7 SO 3313/18; Besprechung im RdLh 1/2021, S.27 f.). Das Gleiche kann nach einem Wohnungsbrand oder einer Inhaftierung gelten.

Kosten der Unterkunft und Heizung

Neu ab 01.01.2023: Für Menschen, die Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt beziehen und allein, mit Partner oder in einer Wohngemeinschaft leben bzw. mit Mietvertrag bei den Eltern / Geschwistern wohnen, kommt eine einjährige Karenzzeit in Betracht, innerhalb der die tatsächlichen Kosten für die Unterkunft übernommen werden (siehe oben unter ). Auch wer Grundsicherung bekommt und ohne Mietvertrag bei seinen Eltern lebt, kann anteilige Unterkunftskosten beanspruchen. Eine Karenzzeit kommt in diesen Fällen aber nicht in Betracht. Es muss nicht nachgewiesen werden, dass tatsächlich Kosten an die Eltern abgeführt wurden. Allerdings werden häufig mehr Kosten vom Sozialamt übernommen, wenn es einen Untermietvertrag gibt. Solche Verträge zwischen den Eltern und dem behinderten Kind, vertreten durch einen Ergänzungsbetreuer, halten die Sozialhilfeträger und auch die Gerichte meistens für unwirksam. Das gilt vor allem dann, wenn das mitwohnende Kind mit Beeinträchtigung tatsächlich keine Miete zahlt und trotzdem keine Kündigung (von Seiten der Eltern gegenüber ihrem Kind) befürchten muss. In diesen Fällen wird dann sehr regelmäßig der sogenannte Rechtsbindungswille verneint.

Diese Auffassung ist nicht überzeugend. Es sollte deshalb Widerspruch eingelegt werden, wenn der Sozialhilfeträger bei der Berechnung der Unterkunftskosten den Vertrag ignoriert und dementsprechend nur weniger Unterkunftskosten als Leistung bewilligt. Hier finden Sie einen, Gut zu wissen: Das Bundessozialgericht hat am 23.03.2021 entschieden (Az: B 8 SO 14/19 R): Die Kosten für die Unterkunft und Heizung werden auch dann vom Sozialhilfeträger übernommen, wenn es keinen Mietvertrag zwischen den Eltern und dem Kind mit Beeinträchtigung gibt und die Familienmitglieder in dem abbezahlten Eigenheim der Eltern zusammenleben. Die Besonderheit an der Entscheidung ist, dass es also auch dann Leistungen der Grundsicherung geben kann, wenn die Eltern z.B. gar keine Miete bezahlen müssen oder für sonstige (nennenswerte) Unterkunftskosten zu zahlen haben. Vgl. dazu die Besprechung im Rechtsdienst der Lebenshilfe 4/2021. Beachte: Für Menschen, die Hilfe zum Lebensunterhalt bekommen, gibt es ohne Mietvertrag bzw. ohne die Verpflichtung, für das Wohnen zu bezahlen, keine Leistungen für die Unterkunft und Heizung. Die Leistungen für die Unterkunft und Heizung für die Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt bestimmen sich nach anderen Regelungen und setzen Zahlungsverpflichtungen, also einen Mietvertrag, für das Wohnen voraus (§ 35 SGB XII).

Kosten für Unterkunft und Heizung in besonderen Wohnformen

Für Menschen in besonderen Wohnformen werden die Leistungen für Unterkunft und Heizung ebenfalls von der Grundsicherung abgedeckt (gilt auch bei Hilfe zum Lebensunterhalt) und an die Leistungsberechtigten, also den Bewohner, ausgezahlt (Ausnahme: Direktzahlung vereinbart, siehe oben). Die mit dem Bürgergeld-Gesetz neu eingeführte Karenzzeit kommt für sie aber nicht in Betracht. Das ist ausdrücklich im Gesetz geregelt (vgl. § 42a Abs.1 S.2 SGB XII neu i.V.m. § 42a Abs.5 und Abs.6 SGB XII). Diese Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung erfolgt auf jeden Fall dann, wenn die Miete oder das Entgelt für das Wohnen angemessen ist. Maßgebend sind die Kosten für einen Einpersonenhaushalt gem. § 45a SGB XII. Weiterhin werden diese Kosten von der Grundsicherung übernommen, wenn die Kosten 25 % höher als das angemessene Entgelt liegen (vgl. § 42a Abs.5 SGB XII). Voraussetzung dafür ist aber, dass in dem Vertrag über das Wohnen (in der Regel Wohn- und Betreuungsvertrag) ein Zuschlag vereinbart wurde, der die höhere Miete bzw. das höhere Entgelt rechtfertigt (z.B. für Möblierung). Was gilt, wenn die Kosten über diesen 25 % liegen? Dann kommt wegen dieses erhöhten Kostenanteils am Wohnen (also der Kosten, die 25 % der angemessenen Wohnkosten übersteigen) die Leistung der Eingliederungshilfe in Betracht, vgl. § 42a Abs.6 S.2 SGB XII. Ein Anspruch auf Eingliederungshilfe kann sich aus § 113 Abs.5 SGB IX ergeben. Unklar ist derzeit noch, ob eine Kostenbeteiligung der Eingliederungshilfe in Betracht kommt, wenn ein Bewohner möglicherweise keine Grundsicherung (oder Hilfe zum Lebensunterhalt) bezieht (z.B. Selbstzahler). Der informiert ebenfalls über die Veränderungen bei den ehemals stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe. Weitere Informationen dazu im (5. Aufl., 2020, Seite 100 ff. und Seite 265 ff.). Weitere Informationen auch im 3/2021, S.142 ff.: Jenny Axmann, Die Kosten der Unterkunft im Kontext der Trennung der Leistungen – Eine kritische Auseinandersetzung mit dem Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 19.03.2021 – Az: S 198 SO 59/20.

Wer sich länger als vier Wochen ohne Unterbrechung im Ausland aufhält, bekommt nach Ablauf der vierten Woche keine Leistungen mehr.

Dabei ist es egal, ob sich jemand innerhalb oder außerhalb der Europäischen Union befindet. Weitere Leistungen gibt es erst dann wieder, wenn die Rückkehr nachgewiesen wurde.

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Falls es trotz der gesetzlichen Klarstellung noch zu einer Ablehnung wegen der Beschäftigung im Eingangs- und Berufsbildungsbereich kommt, sollte unbedingt Widerspruch eingelegt werden, In diesem Zusammenhang möchten wir auf den Muster-Widerspruch des hinweisen, den Sie unter “Argumentationshilfen” abrufen können. Sollte die Ablehnung aus anderen Gründen erfolgen, die nicht nachzuvollziehen sind, sollte im Zweifel ebenfalls Widerspruch eingelegt werden. Zu beachten ist die Widerspruchsfrist. Eine Begründung ist zwar nicht erforderlich, aber unbedingt zu empfehlen. Die Begründung hilft der Behörde, die Argumente zu verstehen, weshalb eine Leistung beansprucht wird. Die Begründung kann auch nachgereicht werden. Wichtig ist als Erstes, dass innerhalb der Monatsfrist Widerspruch – wenigstens fristwahrend, also ohne Begründung – eingereicht wird. Muster: “Hiermit lege ich gegen den Bescheid vom, zugegangen am, zum Geschäftszeichen, Widerspruch gegen die Ablehnung der beantragten Grundsicherung ein. Die Begründung folgt in einem gesonderten Schreiben. ”

Beachte: Widerspruch kann nicht per E-Mail eingelegt werden.

Klage oftmals (fast) kostenfrei

Wer für derartige Rechtsstreitigkeiten rechtsschutzversichert ist, muss sich wegen der Kosten keine Sorgen machen. Natürlich sollten Sie vorher den möglichen Anteil Ihrer Selbstbeteiligung klären. Für alle anderen gilt: Das Verfahren vor den Sozialgerichten ist für Menschen mit Behinderung als Kläger*innen oder auch Beklagte grundsätzlich gerichtskostenfrei, sofern es in dem Rechtsstreit um die Belange von Menschen mit Behinderung geht (§ 183 Absatz 1 Satz 1 Sozialgerichtsgesetz; vgl. Bundessozialgericht, Beschluss vom 24.04.2020 – Az: B 5 SF 6/20 S.). Kosten können aber für die Beauftragung eines Rechtsanwalts entstehen. Allerdings lassen sich diese Kosten reduzieren, beziehungsweise entfallen sie, wenn das Amtsgericht (das auch in sozialrechtlichen Angelegenheiten insoweit zuständig ist) einen Beratungshilfeschein für die außergerichtliche Beratung ausstellt und/oder im nachfolgenden gerichtlichen Verfahren Prozesskostenhilfe bewilligt wird. Prozesskostenhilfe wird nur gewährt, wenn die wirtschaftlichen Verhältnisse dies erfordern und die Klage Aussicht auf Erfolg hat. Zu beachten ist, dass die Prozesskostenhilfe nur die Kosten für den eigenen Anwalt abdeckt. Ist die Gegenseite (Beklagter) anwaltlich vertreten (bei einer Behörde eher selten der Fall), trägt der Kläger diese Kosten, falls seine Klage abgewiesen wird.

Zögern Sie nicht, Ihren Anwalt auf diese Punkte anzusprechen. Letztlich kommt es stets auf den Einzelfall an. Wichtig: Unsere allgemeinen Ausführungen zu den Kosten können keine konkrete Beratung ersetzen. : Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Wird beim Bürgergeld das Vermögen geprüft?

Ein Jahr Karenzeit – Im Gegensatz zur alten Rechtslage spielt ein vorhandenes Vermögen im ersten Jahr des Bezugs von Bürgergeld ( Karenzzeit ) keine Rolle. Ein vorhandenes Vermögen wird also für den Bezug von Bürgergeld nicht berücksichtigt. Es muss nicht zur Deckung des Lebensunterhalts eingesetzt werden.

Wie viel Erspartes darf man beim Bürgergeld haben?

Vermögen – Zum Vermögen zählt alles, was Sie besitzen und in Geld messbar ist, beispielsweise

Bargeld,Sparguthaben, Sparbriefe, Wertpapiere,Sachen (wie beispielsweise Fahrzeuge oder Schmuck),Kapitallebensversicherungen,Haus- und Grundeigentum, Eigentumswohnungen.

Beim Vermögen berücksichtigt Ihr Jobcenter Ihr eigenes verwertbares Vermögen und das Vermögen Ihrer, Verwertbar ist Vermögen, wenn es für den Lebensunterhalt verwendet werden kann. Im ersten Jahr Ihres Bezugs von Bürgergeld wird das Vermögen nur berücksichtigt, wenn es erheblich ist.

40.000 Euro für die erste leistungsberechtigte Person in der Bedarfsgemeinschaft und15.000 Euro für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft.

Beim Vermögen gibt es einen Freibetrag (Absetzbetrag). Dieser ist nach Ablauf der Karenzzeit maßgeblich und beträgt 15.000 Euro für jede Person, die in der Bedarfsgemeinschaft lebt. Informieren Sie sich genauer über Einkommen und Vermögen (zum Beispiel Freibeträge) in Kapitel 9 im Merkblatt Bürgergeld, das Sie am Ende der Seite herunterladen können.

Onnten wir Ihnen mit der Seite weiterhelfen? Lassen Sie es uns wissen! Wenn Sie arbeiten und Einkommen erzielen, wird dieses nach Abzug von Freibeträgen auf Ihr Bürgergeld angerechnet, Sind Sie erwerbsfähig, sind beispielsweise die ersten 100 Euro aus Ihrem Erwerbseinkommen Ihr Freibetrag und werden nicht angerechnet.

Mit steigendem Einkommen steigen auch Ihre persönlichen Freibeträge. So haben Sie am Ende mehr Geld zur Verfügung als ohne das Einkommen aus Erwerbstätigkeit. Erfahren Sie mehr über Freibeträge im Merkblatt Bürgergeld, Kapitel 9.2 oder vereinbaren Sie einen Beratungstermin bei Ihrem Jobcenter.

  • Auch eine Lebensversicherung ist Vermögen,
  • Ist eine Lebensversicherung vertraglich als Altersvorsorge vorgesehen, wird sie nicht als Vermögen berücksichtigt.
  • Während der Karenzzeit bleibt selbst genutztes Wohneigentum (Hausgrundstück, Eigentumswohnung) bei der Ermittlung des erheblichen Vermögens unberücksichtigt.

Nach Ablauf der Karenzzeit ist selbst genutztes Wohneigentum nicht als Vermögen zu berücksichtigen, wenn es folgende Größen nicht übersteigt:

Hausgrundstück: Wohnfläche bis zu 140 Quadratmetern Eigentumswohnung von bis zu 130 Quadratmetern

Bei mehr als 4 Bewohnerinnen und Bewohnern der Unterkunft, erhöht sich die maßgebende Wohnfläche um jeweils 20 Quadratmeter für jede weitere Person. Würde die Berücksichtigung des selbst genutzten Wohneigentums als Vermögen eine besondere Härte bedeuten, werden im Einzelfall auch höhere Wohnflächen anerkannt.

Was zählt nicht als Vermögen?

Welche Vermögensgegenstände muss ich im BAföG Antrag angeben? – Barvermögen: Im BAföG Antrag musst Du angeben, wie viel Bargeld Du zurzeit hast: also einmal das Sparschwein schlachten und unterm Kissen die Scheine zählen! Bank- und Sparguthaben: Neben dem Bargeld braucht das BAföG Amt genaue Information darüber, wie viel Geld Du auf Deinem Konto hast.

  1. Bauspar- und Prämiensparguthaben, Riester-Rente: Du hast einen Bausparvertrag, eine Riester-Rente oder ähnliches Guthaben? Den aktuellen Wert dieses Vertrags musst Du angeben.
  2. Raftfahrzeuge: Du hast ein Auto, einen Roller oder ein Motorrad? Den aktuellen Wert dieses Fahrzeugs will das Amt von Dir wissen.

Weiter unten im Text erklären wir Dir, wann Dein Fahrzeug NICHT als Vermögen gilt! Gegenstände: Gegenstände können beweglich oder unbeweglich sein. Allerdings zählen Haushaltsgegenstände nicht zu Deinem Vermögen! Deine Möbel, Haushaltsgeräte, Dein Fernseher und Radio, Dein Handy und Deine Musikinstrumente brauchst Du also nicht zum Vermögen zählen.

Immobilien, Grundstücke, Miteigentumsanteile: Egal, ob Du Dir eine Immobilie schon selbst erarbeitet hast oder geerbt hast – eine Immobilie gilt als Vermögen! Auch wenn Du in einer Erbengemeinschaft eine Immobilie besitzt, muss Dein Teil des Erbes nachgewiesen und angegeben werden. Geschäftsanteile, Wertpapiere, Lebensversicherungen: All diese Dinge sind Vermögen.

Du musst den aktuellen Wert ermitteln und diese im Antrag angeben. Mietsicherheit: Die Mietsicherheit oder auch Kaution sind Vermögen. Allerdings kann diese im Härtefall freigestellt werden. Weitere Infos dazu gibt es weiter unten im Text. Forderungen gegenüber Dritten: oder auch – Geld oder Gegenstände, die Dir andere Schulden.

Wie viel Geld darf man monatlich verschenken?

Schenken statt Vererben – den Zehnjahreszeitraum nutzen – Wer ein Haus oder Geld geschenkt bekommt, muss dafür Steuern bezahlen – die sogenannte Schenkungsteuer. Hierfür gelten großzügige Freibeträge, abhängig vom Verwandtschaftsgrad. Eheleute können sich gegenseitig Vermögen im Wert von 500.000 Euro steuerfrei schenken.

Für Geschenke von Eltern an die eigenen Kinder liegt die Grenze bei 400.000 Euro, an Enkelkinder bei 200.000 Euro, an Eltern und Großeltern bei 20.000 Euro. Erst oberhalb dieser Beträge fällt Schenkungsteuer an, deren Höhe ebenfalls vom Verwandtschaftsgrad zu den Gebenden abhängt. Grundsätzlich gilt: Je näher verwandt, desto niedriger der Steuersatz – dieser reicht von 7 bis 50 Prozent,

So weit, so vergleichbar mit einem Erbfall. Der große Unterschied ist aber, dass sich diese Freibeträge bei einer Schenkung alle zehn Jahre neu nutzen lassen – im Erbfall jedoch nur einmal. Ein Beispiel: Ein Großvater schenkt seiner Enkelin 150.000 Euro im Jahr 2022.

  1. Da die Summe den Grenzwert von 200.000 Euro nicht übersteigt, fällt dafür keine Schenkungsteuer an.
  2. Wiederholt der Großvater die Zuwendung im Jahr 2032 bleibt die erneute Weitergabe von 150.000 Euro aufgrund der Zehnjahresregel ebenfalls steuerfrei.
  3. Übrigens: Für Geschenke von entfernteren Verwandten wie Onkel oder Tanten sowie Personen außerhalb der Familie, gelten geringere Grenzwerte.

Hier sollten Sie das Finanzamt schon bei Beträgen ab 20.000 Euro über die Schenkung informieren. Auch für diese Schenkungen ohne enge Familienbindung gilt die Zehnjahresregel.

Was passiert bei einer versteckten Schenkung?

Getarnte Schenkung – das Finanzamt lässt sich nicht veräppeln – Gerade wenn ein Haus innerhalb der Familie weitergegeben werden soll, ist die Versuchung groß es einfach unter dem eigentlich Wert an die Kinder zu verkaufen, Generell ist dies möglich, denn einen festen Preis für Immobilien gibt es auf dem Markt nicht.

Wird die Immobilie jedoch zu einem extrem niedrigen Preis „verramscht”, kann das schnell zu Problemen mit dem Finanzamt führen. Dann wird eine versteckte Schenkung vermutet und das ist vom Fiskus nicht gern gesehen. Wird eine Immobilie beispielsweise für den symbolischen 1 Euro verkauft, steht der Verdacht der versteckten Schenkung im Raum.

Der Verkauf ist dann als sogenannte vermischte Schenkung teilweise der Schenkungssteuer unterworfen. Der Teil, für den die Schenkungssteuer anfällt, ergibt sich aus der Differenz zwischen dem tatsächlichen Marktwert und dem vereinbarten Kaufpreis. Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen oder benötigen Antworten von einem Immobilienexperten auf Ihre Fragen? Pierre Bruns | Geschäftsführer Brumani Immobilien GmbH

Was gilt nicht als Schenkung?

Rechtliche Grundlage von Schenkungen – Die rechtliche Grundlage für Schenkungen liefert der Paragraf 516 des Bürgerlichen Gesetzbuches. In Absatz 1 wird der Begriff Schenkung definiert: „Eine Zuwendung, durch die jemand aus seinem Vermögen einen anderen bereichert, ist Schenkung, wenn beide Teile darüber einig sind, dass die Zuwendung unentgeltlich erfolgt.” Dieser Vorgang setzt voraus, dass beide Seiten sich damit einverstanden zeigen.

Was kontrolliert das Sozialamt?

Was gilt als Vermögen? – Neben Bargeld gehört fast alles zum Vermögen, was Sie theoretisch irgendwie zu Geld machen könnten: Bank­guthaben, Wert­papiere, Bauspar­verträge, Ansprüche aus Kapital­lebens­versicherungen, Schenkungen, Erbansprüche, Haus− und Immobilien­besitz, aber auch Erbbau− und Nieß­brauchs­rechte sowie Gemälde, Schmuck und Ihr Auto.

Was überprüft das Sozialamt?

1. Das Wichtigste in Kürze – Leistungen der Sozialhilfe gibt es nur, wenn das vorhandene Einkommen und Vermögen nicht reicht. Das Sozialamt prüft also die Einkommens- und Vermögensverhältnisse und klärt, ob Eltern, Partner, Kinder oder andere, mit denen eine sog. Haushaltsgemeinschaft besteht, die hilfesuchende Person unterstützen können. Allerdings wird Einkommen und Vermögen verschieden hoch angerechnet, je nach Sozialhilfeleistung und persönlicher Situation der hilfesuchenden Person. Nachfolgend Genaueres zur Anrechnung von Einkommen, Näheres zur Anrechnung von Vermögen und zur Höhe des Schonvermögens unter Sozialhilfe > Vermögen,

Was ist ein Nachweis zum Vermögen?

Vermögensnachweis Beim Vermögensnachweis handelt es sich um einen im kameralen Haushaltsrecht von Bund und Ländern vorgesehenen Nachweis über das Vermögen und die Schulden der jeweiligen staatlichen Gebietskörperschaft, Der Vermögensnachweis kann u.a.

Kann das Arbeitsamt an mein Erspartes?

Keine Anrechnung von Vermögen – Um Ihre Ersparnisse müssen Sie sich keine Sorgen machen, wenn Sie Arbeitslosengeld beantragen: Ihr Vermögen wird nicht angerechnet, auch nicht das Ihrer Partnerin oder Ihres Partners. Zum Vermögen gehören zum Beispiel Geldanlagen und Immobilien.

Wie hoch ist das geschützte Vermögen?

Vermögen im Bürgergeld-Bezug: Wie viel dürfen Leistungsempfänger besitzen? – § 12 SGB II legt ganz genau fest, wer wie viel Vermögen besitzen darf bzw. wie hoch die unterschiedlichen Grundfreibeträge ausfallen und was als Schonvermögen für die Anrechnung tabu ist.

Wie kann ich mein Geld vor dem Staat verstecken?

Der sicherste Ort für Geld und Wertsachen ist laut Polizei ein Tresor bzw. Wertschutzschrank. Oder noch besser: ein Bankschließfach.

Wie schütze ich mein Vermögen im Pflegefall?

Wie kann für dieses finanzielle Risiko am besten vorgesorgt werden? – Um dem Risiko vorzubeugen, mit seinem privaten Vermögen oder den Ersparnissen für die Betreuung in einem Pflegeheim aufkommen zu müssen, bietet sich eine Pflegezusatzversicherung an.

  1. Die private Pflegeversicherung der ist in diesem Fall eine gute Lösung.
  2. Hier ist es möglich eine monatliche Pflegerente zwischen 250 und 4.000 Euro abzusichern.
  3. Dadurch können Betroffene im Falle der Pflegebedürftigkeit sowohl ihr eigenes Vermögen als auch das ihrer Angehörigen schützen.
  4. Dank der Pflegeplatzgarantie vermittelt der Versicherer im Notfall zudem innerhalb von 24 Stunden einen Platz im Pflegeheim.

: So schützen Sie Ihr Vermögen

Was kann das Sozialamt nicht zurückfordern?

Schenkungen, die aus einer sittlichen Pflicht heraus oder aus Anstand nach § 534 BGB erfolgten, können vom Sozialamt nicht zurückgefordert werden.